Paroles des invités Philias

Berufliche Wiedereingliederung und Solidaritätsjobs

Publié le: 23 mar. 2010

1. Welche Herausforderungen stellen sich bei der beruflichen Wiedereingliederung in der Schweiz?

In meinem Tätigkeitsbereich zwischen der beruflichen Wiedereingliederung im Allgemeinen und der Problematik der Aussteuerung im Speziellen, sind die Herausforderungen in der Schweiz gleich wie in Genf. Im Umfeld einer globalen Wirtschaftskrise, höherer Konkurrenz auf dem Markt und dem Anstieg der Arbeitslosigkeit will sich das neue, vom Departement für Solidarität und Beschäftigung (Département de la solidarité et de l'emploi) eingeführte kantonale Arbeitslosengesetz der Arbeitssuchenden schneller und effizienter annehmen. Um den Bedürfnissen der am meisten betroffenen Bevölkerungsschichten gerecht zu werden, wurden neue Massnahmen ergriffen, eine davon bilden die Solidaritätsjobs. Diese bieten einen wirklichen Mehrwert, sowohl für die so beschäftigten Personen als auch für die Organisationen, die diese einstellen.

2. Wie kann man die berufliche Eingliederung von Jugendlichen angehen? Welche Besonderheiten gibt es hier?

Die berufliche Eingliederung von Jugendlichen ist zu einer Priorität geworden, die die öffentliche Hand mobilisiert. Neben dem Problem der Jugendlichen, nach ihrem Abschluss eine erste Arbeitsstelle zu finden, ist auch die Zahl der Jugendlichen beunruhigend, die sich in schwierigen Situationen befinden oder eine Ausbildung abbrechen. Zur Lösung dieser Probleme wurden verschiedene Massnahmen umgesetzt. Zu nennen ist hier das Case Management (Gestion du suivi individualisé, GSI) für Ausbildungsabbruch gefährdete Jugendliche nach Abschluss der obligatorischen Schulbildung. Ziel ist es, die Jugendlichen durch individuelle Hilfsmassnahmen in der Ausbildung zu halten. Für diejenigen, die keinen Abschluss auf Sekundarstufe II haben, wurde das Projekt EQIP (Förderung der beruflichen Qualifikation und Eingliederung) ins Leben gerufen. Junge Arbeitslose können auch verschiedene Unterstützungsangebote nutzen, beispielsweise das Semo (Motivationssemester), während dem Jugendliche zwischen 16 und 25 Jahren mit dem Ziel gecoacht werden, eine erste Berufsausbildung zu beginnen.

Die berufliche Eingliederung von Jugendlichen ist also eine wesentliche Frage, die alle beteiligten Parteien mobilisiert.

3. Wie kann man die berufliche Wiedereingliederung von Älteren angehen und was sind hier die Besonderheiten?

In einer Gesellschaft, die einem gewissen Jugendkult frönt, und auf einem Arbeitsmarkt, auf dem man mit knapp über 40 bereits zu den Älteren zählt, stellen die 50-Jährigen und darüber einen nicht zu vernachlässigenden Anteil jener Personen dar, die ausgesteuert werden und Gefahr laufen, langzeitarbeitslos zu werden. Sie stellen somit klar einen Teil des Zielpublikums der Solidaritätsjobs dar, welche im kantonalen Vorzeigegesetz zur Arbeitslosigkeit, das am 1. Februar 2008 in Kraft getreten ist. Von den Personen, die von diesen Jobs profitieren und von nicht gewinnorientierten Organisationen eingestellt werden, sind über 40% 50 Jahre oder älter.

4. Wie lässt sich die berufliche Wiedereingliederung von ausländischen Stattsangehörigen bewältigen und welches sind ihre Besonderheiten?

Schwierigkeiten mit der französischen Sprache, fehlende Berufsausbildung oder in der Schweiz nicht anerkannte Diplome sind einige der Gründe, die eine berufliche Wiedereingliederung von Ausländern erschweren. Auch hier stellt ein Solidaritätsjob für jene, die ausgesteuert werden, zweifellos eine Brücke zur Eingliederung in den normalen Arbeitsmarkt dar. In den oftmals sozialen Organisationen erwerben diese Personen die für eine erfolgreiche berufliche Eingliederung nötige Arbeitsqualifikation, aber auch das dafür nötige Selbstvertrauen.

5. Welchen Herausforderungen sehen sich die in diesem Sektor tätigen Organisationen gegenüber?

Für Institutionen wie das Kantonale Arbeitsamt heisst es, effizient und realitätsnahe zu sein, um die für jede Bevölkerungsschicht nötigen Massnahmen berücksichtigen zu können. Die sozialen Wiedereingliederungsunternehmen ihrerseits sind bestrebt, den besonderen Bedürfnissen der schwächsten Gruppen Rechnung zu tragen. Die Partnerorganisationen der Solidaritätsjobs verlängern und vervollständigen das staatliche Konzept, um den Personen, für die das Risiko einer Langzeitarbeitslosigkeit am grössten ist, eine nachhaltige Lösung anzubieten.

6. Was unternimmt der Staat in diesem Bereich?

Definition der Solidaritätsjobs (Emplois de solidarité, EdS):

Es handelt sich um echte Jobs für Arbeitssuchende, die ausgesteuert werden. Diese Arbeitsplätze mit unbefristetem Arbeitsvertrag unterliegen dem Obligationenrecht und werden von nicht gewinnorientierten Organisationen des Kantons (Vereinigungen, Stiftungen, Genossenschaften, NRO) geschaffen. Dies erlaubt, die Aktivitäten der Organisationen und die Entwicklung neuer Projekte zu fördern und gleichzeitig dauerhaft Personen wieder einzugliedern mit dem Endziel, dass diese auf den normalen Arbeitsmarkt zurückkehren. Zielpublikum sind jene Personen, die aus diversen Gründen Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung haben.

Das Konzept präsentiert sich folgendermassen:
 
Nicht gewinnorientierte Organisationen, die zur Stärkung oder zum Ausbau ihrer Tätigkeiten Arbeitskräfte benötigen, unterzeichnen eine Zusammenarbeitsvereinbarung mit dem Vorsteher des Departements für Solidarität und Beschäftigung, François Longchamp. Die Vereinbarung über vier Jahre legt die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit (insbesondere Anzahl und Art der Posten, gegenseitiger Finanzierungsanteil an den Löhnen der EdS) fest und kann anschliessend verlängert werden. Sie versteht sich als sehr flexibles Modell der Zusammenarbeit zwischen Organisationen der sozialen und solidarischen Wirtschaft und dem Staat.
Stehen die Bedingungen der Zusammenarbeit einmal fest, trifft die Abteilung eine Vorauswahl der Personen, die in Kürze ausgesteuert werden, und schickt die Dossiers an die Organisationen, die sich dann für den definitiven Kandidaten entscheiden.

7. Welche Bedürfnisse haben die in diesem Sektor tätigen Organisationen?

Die Organisationen, die Personen in Solidaritätsjobs beschäftigen, haben je nach ihrem Tätigkeitsgebiet unterschiedliche Bedürfnisse. Nennen wir hier einige gewinnträchtige Sektoren wie Recycling, Second Hand-Verkauf oder Kinderbetreuung. Die geschaffenen Posten decken also ein breites Spektrum von Arbeitsstellen aus den Bereichen Administration, manuelle oder technische Arbeiten oder Pflege und Begleitung ab.

8. Welche Rolle spielen Ihrer Meinung nach die Unternehmen? Gibt es in Zeiten der Krise besondere Herausforderungen?

Die Unternehmen bilden klar das zentrale Bindeglied bei der beruflichen Wiedereingliederung, unabhängig von der betroffenen Bevölkerungsschicht. Deshalb ist es wichtig, sie zu sensibilisieren und zur Verantwortung zu ziehen, ganz besonders in Krisenzeiten. Das Kantonale Arbeitsamt spielt hier eine wichtige Rolle: Es bildet die Brücke zwischen den Bedürfnissen der Unternehmen und jenen der Arbeitsuchenden, oder generell, der wieder einzugliedernden Personen. Neben seiner Funktion als Stellenvermittler muss das Arbeitsamt die Arbeitgeber auch für die aktuellen Arbeitsmarktprobleme sensibilisieren. In Krisenzeiten werden gerade die schwächsten Personen noch mehr vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen. In einem solchen Umfeld nehmen Solidaritätsjobs eine wesentliche Stellung ein, indem sie eine attraktive und innovative Lösung bieten. Sie müssen auch die Rückkehr auf den sogenannten „normalen“ Arbeitsmarkt erleichtern.

9. Wer sind die wichtigsten Akteure?

An vorderster Stelle die Schulen und Ausbildungseinrichtungen. An zweiter Stelle bilden die Unternehmen das zentrale Element. Treffen gewisse Bevölkerungsschichten auf spezifische Probleme oder auf ein ungünstiges Konjunkturumfeld, so stellen der Staat (Vermittler) – insbesondere durch Massnahmen wie Solidaritätsjobs - ­, soziale Unternehmen und alle auf dem Komplementärmarkt tätigen Partner einen unentbehrlichen Verbindungsweg für die berufliche Wiedereingliederung dar.

Die Abteilung für Solidaritätsjobs (Service des Emplois de Solidarité) steht interessierten Organisationen gerne für Auskünfte zur Verfügung.
 
So können Sie Kontakt aufnehmen:
Telefonisch: 022/ 546 37 64
Per Email: eds@etat.ge.ch
Oder besuchen Sie ihre Homepage: www.ge.ch/emploi

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